Neue Regeln zur Sozialversicherung für Expats in ChinaAm 1. Juli 2011 trat das neue Sozialversicherungsgesetz in China in Kraft. Das Gesetz sieht grundsätzlich den Einschluss aller ausländischen Arbeitnehmer in das chinesische Sozialversicherungssystem vor. Unklar bleiben jedoch weiterhin die Umsetzungsmodalitäten und Konsequenzen, die das Gesetz letztendlich für Expatriates haben wird.In Zusammenhang mit dem Erlass des Sozialversicherungsgesetzes hat die zuständige Behörde am 10. Juni 2011 die "Interim Measures for the Participation in Social Insurance of Foreigners Employed in China" herausgegeben, nach denen sich die Sozialversicherungspflicht von Expats wie folgt darstellt: Expatriates sind grundsätzlich zur Teilnahme an der chinesischen Sozialversicherung verpflichtet. Die Sozialversicherungspflicht gilt für alle Expatriates, die über eine chinesische Arbeitserlaubnis verfügen - ganz gleich, ob sie mit einem lokalen Arbeitsvertrag oder aufgrund einer Entsendevereinbarung in China tätig werden. Expatriates sind generell verpflichtet, Beiträge zu allen fünf Zweigen der chinesischen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Unfall-, Arbeitslosenversicherung und Mutterschaft) zu leisten, wobei die Beitragssätze von den jeweiligen Provinzbehörden individuell festgelegt werden. Es ist anzunehmen, dass für ausländische Arbeitnehmer die gleichen Beitragssätze zur Anwendung kommen wie für chinesische Staatsbürger. Danach zahlen Arbeitgeber 37% und Arbeitnehmer 11% vom Bruttoeinkommen bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von 300% des regional erzielten Durchschnittslohnes. Damit würde beispielsweise in Shanghai die maximale monatliche Beitragslast für Arbeitgeber bei aktuell ca. RMB 4.325 (ca. EUR 476) oder in Peking bei ca. RMB 4.096 (EUR 450) betragen. Arbeitnehmer hingegen würden derzeit mit maximal rund RMB 1.286 (ca. EUR 140) in Shanghai und circa RMB 1.326 (ca. EUR 145) in Peking zur Kasse gebeten werden. ........................................... Marlis Tiessen 15.08.11 11:59 Alter: 278 Tage
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