Sicher und gut geplant ins Ausland: Beratung für Expats und Auswanderer

Du hast die Entscheidung getroffen, den Schritt ins Ausland zu wagen? Du willst beruflich neue Horizonte entdecken oder privat den Traum vom Leben in einer anderen Kultur verwirklichen? Ob für eine befristete Zeit oder für eine dauerhafte Auswanderung, dieser bedeutende Schritt will gut durchdacht und vorbereitet sein.

Eine erfolgreiche Auswanderung erfordert nicht nur Mut, sondern auch eine detaillierte Planung. Da kommen wir mit unserer Auslandsberatung ins Spiel. Themen wie Visa, Arbeitserlaubnis, Krankenversicherung oder Steuerfragen sind nur einige der komplexen Herausforderungen, die im Vorfeld gelöst werden müssen. Zudem sind kulturelle Unterschiede und rechtliche Rahmenbedingungen im neuen Land entscheidend für einen gelungenen Neustart und Ihr langfristiges Wohlbefinden.

Um Ihren Umzug ins Ausland so reibungslos wie möglich zu gestalten, empfehlen wir, auf professionelle Unterstützung zu setzen. Als staatlich anerkannte Auswandererberater stehen wir Dir im Rahmen unserer Auslandsberatung mit Rat und Tat zur Seite. Gemeinsam erarbeiten wir maßgeschneiderte Lösungen, die auf Deine individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind – damit Du bestens vorbereitet in Deine neue Zukunft starten kannst. Dabei unterstützen wir bei folgenden Themen:

  • Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbestimmungen

  • Allgemeine Informationen zur Erfüllung steuerlicher Pflichten im Heimat- und Gastland

  • Informationen und Beratung zum Sozialversicherungssystem des Gastlandes

  • Beratung zur sozialen Absicherung im Ausland (u.a. Auslandskrankenversicherung) sowie zum Erhalt von deutschen Sozialversicherungsansprüchen

Marlis Tiessen
(Auswandererberatin)

Ob telefonisch oder in einem Online-Meeting – wir informieren Dich umfassend zu Deinem geplanten Auslandsprojekt. Dabei gehen wir auf die individuellen Besonderheiten Deines Falls ein und bieten Dir eine maßgeschneiderte Beratung. Bitte beachte, dass unsere Dienstleistung mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung verbunden ist.

Nach §1 (1) des Auswandererschutzgesetzes (AuswSG) bedarf es zur Beratung von Auswanderwilligen aus Deutschland
einer staatlichen Erlaubnis. Ohne eine solche Erlaubnis ist es nicht gestattet, geschäftsmäßig Auswanderungsberatung
in Deutschland zu erteilen. Informationen der Bundesstelle für Auswanderer und Auslandstätige finden Sie unter www.bva.bund.de.