Private Auslandsversicherungen:
Lösungen zur sozialen Absicherung Ihrer Mitarbeiter im Auslandseinsatz
Lösungen zur sozialen Absicherung Ihrer Mitarbeiter im Auslandseinsatz
Wenn Mitarbeiter im Ausland eingesetzt werden, stellt sich häufig die Frage der sozialen Absicherung. Kann der Arbeitnehmer während seines Einsatzes im Ausland in der Sozialversicherung des Heimatlandes verbleiben? Muss er in das System des Gastlandes wechseln, und wenn ja, welche Möglichkeiten der sozialen Absicherung durch private Auslandsversicherungen gibt es?
Der Arbeitnehmer wird in der Regel den Wunsch haben, in dem Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes zu verbleiben. Eine freie Wahlmöglichkeit gibt es jedoch nicht. Vielmehr muss der Arbeitgeber je nach Einsatzland und Dauer prüfen, ob eine Weiterversicherung in der deutschen Sozialversicherung für den Arbeitnehmer möglich ist oder ob ggf. alternative private Lösungen als Ergänzung zum gesetzlichen Schutz erforderlich sind. Entsprechend gilt es auch, den Arbeitnehmer über die Möglichkeiten der Sozialen Sicherheit aufzuklären.
In der Regel ist ein Mitarbeiter dort sozialversicherungspflichtig, wo er seine Tätigkeit ausübt. Dieses nennt man das Territorialprinzip. Ausnahmen davon sehen häufig Sozialversicherungsabkommen vor, die Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass außerhalb der EU zumeist nicht alle Säulen der deutschen Sozialversicherung in den Abkommen erfasst werden und die Regelungen zudem mit strengen Voraussetzungen verknüpft sind, die es einzuhalten gilt. Werden Mitarbeiter in ein Land entsandt, mit dem es gar kein Sozialversicherungsabkommen gibt, wird die Aufgabe der sozialen Absicherung noch komplexer.
Ist eine Weiterversicherung in den Zweigen der deutschen Sozialversicherung nicht möglich, entstehen Lücken in der Sozialversicherung und der Mitarbeiter sollte über private Versicherungslösungen abgesichert werden.
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