Am 1. Januar 2022 ist ein neues Expat Tax Regime für ausländische Arbeitnehmer und „Forscher“ in Belgien in Kraft getreten. Ebenso wie das bereits seit 1983 existierende Modell hat auch das neue Expat Tax Regime das Ziel, talentierte ausländische Arbeitskräfte anzuziehen. Es weist jedoch erhebliche Unterschiede zur alten Regelung auf.

Der wohl wichtigste Vorteil der alten Regelung bestand darin, dass die betroffenen natürlichen Personen für belgische Steuerzwecke grundsätzlich als „Gebietfremde“ betrachtet wurden. Das heißt, sie wurden lediglich mit ihren Einkünften aus belgischen Quellen besteuert.  Das neue System hingegen sieht vor, dass in Belgien ansässige Arbeitnehmer*innen regelmäßig mit ihrem Welteinkommen in Belgien steuerpflichtig werden. Eine Nichtansässigkeit ist gegenüber den belgischen Steuerbehörden ggf. vom Wohnsitzstaat nachzuweisen. Dennoch sollen auch künftig qualifizierte Expats von besonderen Steueranreizen in Belgien profitieren.

Welche Personen können von dem neuen Expat Tax Regime profitieren?

Grundsätzlich gilt die neue Regelung für alle Arbeitnehmer und entsprechende Geschäftsführer, die eine Tätigkeit in Belgien ausüben und dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Die anspruchsberechtigte Person muss im Ausland von einem belgischen Unternehmen bzw. einer belgischen Niederlassung eingestellt bzw. von dem ausländischen verbundenen Unternehmen nach Belgien entsandt werden.
  • In den 60 Monaten vor Beginn der Beschäftigung in Belgien darf die betreffende Person weder in Belgien ansässig gewesen sein noch in einem Umkreis von 150 Kilometern von der belgischen Grenze gewohnt haben. Ebenso darf keine Besteuerung als „resident“ oder „non-resident“ in Belgien vorgelegen haben.
  • Der Jahresbruttolohn muss mindestens 75.000 Euro betragen und ist zur Inanspruchnahme des Expat Tax Regimes jährlich nachzuweisen (für Forscher gelten andere Regelungen).

Mit welchen Steuervorteilen können anspruchsberechtigte Personen rechnen?

Expats, welche die oben genannten Voraussetzungen erfüllen können eine steuer- und sozialversicherungsfreie Erstattung von 30% des steuerpflichtigen Bruttogehalts von bis zu maximal 90.000 Euro erhalten. Darüber hinaus dürfen grundsätzlich Kosten, die im Zusammenhang mit dem Umzug nach Belgien entstehen, wie beispielsweise Umzugs-, Einrichtungs- oder auch Schulkosten für in Belgien schulpflichtige Kinder, steuerfrei erstattet werden. Einen besonderen Vorteil genießen nun auch belgische Staatsangehörige: Sie sind von Regelung nicht mehr ausgeschlossen, sofern sie nach einem längeren Auslandsaufenthalt wieder eine Beschäftigung in Belgien aufnehmen.

Sofern die genannten Bedingungen regelmäßig erfüllt werden, kann die neue Regelung insgesamt für fünf Jahre in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist grundsätzlich möglich.

Welche Formalitäten sind zu beachten?

Um von der neuen Expat Tax-Regelung zu profitieren, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Beschäftigung in Belgien einen Antrag bei der belgischen Steuerverwaltung einreichen. Eine Verlängerung des Antrags über fünf Jahre hinaus ist ebenfalls zu beantragen. Personen, die aktuell die alte Regelung in Anspruch nehmen, können bis zum 30. September 2022 grundsätzlich einen Antrag auf Inanspruchnahme der neuen Sonderregelung stellen, sofern sie alle Bedingungen des neuen Systems erfüllen.

Für die genaue Beurteilung zur Inanspruchnahme der neuen Regelung empfiehlt es sich einen Steuerberater in Belgien zu konsultieren.

Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:

Marlis Tiessen

Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email:mtiessen(at)expat-consult.de

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