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Laut einer Mitteilung des Ministry of Human Resources and Social Security of the People‘s Republic of China (MOHRSS) vom 6. Januar 2017 dürfen ausländische Absolventen mit Master-Abschluss chinesischer oder „bekannter“ ausländischer Universitäten direkt nach ihrem Studiumabschluss ein Arbeitsvisum (Z-Visum) für China beantragen. Bislang war für die Beantragung der Nachweis einer zweijährigen Berufserfahrung erforderlich.
Um das Z-Visum zu beantragen sind folgende Voraussetzungen von dem Absolventen zu erfüllen:
- Mindestalter 18 Jahre
- Guter Gesundheitszustand
- Einwandfreies Führungszeugnis
- Herausragende akademische Leistungen (Durchschnitt von über 80 % oder über B/B+) sowie gutes Benehmen
- Nachweis eines entsprechenden Abschlusses sowie der Ausbildung
- Nachweis eines mit Bezug zum Studium stehenden Beschäftigungsangebotes sowie lokal überdurchschnittlicher Vergütung
- Nachweis eines gültigen Reisepasses
- Nachweis, dass das Unternehmen den Job inländischen Arbeitnehmer für mindestens 30 Tage angeboten hat
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Die Arbeitsgenehmigung (Employment Certificate) wird von den Behörden zunächst für ein Jahr erteilt. Sie kann jedoch bei korrekter Zahlung der chinesischen Einkommensteuer um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Die Erteilung der Arbeitsvisa für Absolventen ohne Berufserfahrung erfolgt über Quoten, die jährlich am 31. Januar vom MOHRSS festgelegt und kommuniziert werden.
Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email: mtiessen(at)expat-consult.de