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Mit dem Ziel, künftig mehr talentierte Ausländer nach China zu holen, startet das Land ein Pilotprojekt, welches das Verfahren zur Beantragung von Arbeitsgenehmigungen vereinfachen soll. Das Modell, das zwischen Oktober 2016 und März 2017 voraussichtlich in Beijing, Tianjin, Hebei, Shanghai, Anhui, Shandong, Guangdong, Sichuan and Ningxia zur Anwendung kommen wird, vereinheitlicht zwei für Expats erforderliche Arbeitsgenehmigungen in einem Dokument.

Bislang können Ausländer in China zwei Arten von Arbeitsgenehmigungen beantragen: eine Beschäftigungsbewilligung für ausländische Arbeitnehmer (ausgestellt vom Ministry of Human Resources and Social Security) und eine Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte ausländische Experten (ausgestellt von der State Administration of Foreign Experts Affairs, SAFEA). Mit der Einführung der Vereinheitlichung dieser beider Verfahren in einer Arbeitsgenehmigung sorgt China nicht nur für einen erheblichen Bürokratieabbau sondern  auch für deutliche Erleichterungen der Expats bei der Antragstellung.

Im Rahmen des Antragsverfahren erhält jeder Antragsteller eine unveränderliche Nummer. Zudem werden Arbeitnehmer in die Kategorien A, B und C unterteilt werden. Dabei steht A für Top-Talent, B für Fachkräfte und C sind schließlich Hilfsarbeiter oder Arbeitnehmer, die in der Dienstleistungsbranche arbeiten. Da die Spitzenkräfte der Kategorie A in China besonders gefragt sind, hat das Land angekündigt, für diese Zielgruppe spezielle Anreize zu setzen. Weniger benötigte Arbeitnehmer der Kategorie B und C müssen hingegen mit Limitierungen rechnen.

Für die Beantragung der neuen Arbeitserlaubnis werden einige Antragsmaterialien nicht mehr erforderlich sein, dazu zählt  beispielsweise der persönliche Lebenslauf.

Die neue Arbeitserlaubnis soll nach Beendigung des Pilotprojektes im April 2017 auf Ausländer im gesamten Land ausgeweitet werden.

Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:

Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email: mtiessen(at)expat-consult.de