Dänemark gehört zu den Ländern, die entsandten Arbeitnehmern und Forschern im Rahmen des so genannten Expat Tax Regimes steuerliche Vergünstigungen bieten. Zum 1. Januar 2018 hat die dänische Regierung die bestehenden Regelungen des Expat Tax Regimes angepasst.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden in Dänemark Arbeitseinkünfte ausländischer Führungskräfte (Expats) und Forscher auf Antrag für einen bestimmten Zeitraum pauschal besteuert. Dabei galt bislang ein reduzierter Steuersatz von 26 Prozent, der für einen Zeitraum von 60 Monaten in Anspruch genommen werden konnte. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde dieser Steuersatz auf 27 Prozent erhöht und der Zeitraum von 60 Monate auf 84 Monate verlängert. Die neue Regelung gilt auch für Entsandte, die aktuell von der 26-Prozent-Regelung profitieren. Diese haben die Möglichkeit den Besteuerungszeitraum auf insgesamt 7 Jahre auszudehnen, sofern der 5-Jahres-Zeitraum bis zum 1. Januar 2018 nicht bereits ausgeschöpft wurde. Der vorteilhafte Steuersatz von 27 Prozent setzt ein gewisses durchschnittliches Mindestgehalt voraus (gilt nicht für Forscher). In 2018 beträgt dieses vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen monatlich DKK 65.100 (aktuell ca. EUR 8.750). In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass für alle Arbeitnehmer in Dänemark ein Arbeitsmarktbeitrag von 8 Prozent vom Bruttolohn zu leisten ist. Das gilt auch für ausländische Arbeitnehmer, die während ihres Einsatzes im heimischen Sozialversicherungssystem verbleiben. Damit beträgt die gesamte Steuerlast rund 33 Prozent.

Nach Ablauf der Frist von 84 Monaten kommt der reguläre Einkommenssteuersatz zur Anwendung.

Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:

Marlis Tiessen

Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email: mtiessen(at)expat-consult.de

Fotoquelle: www.fotolia.de – Datei: #181509625 | Urheber: vichie81