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Am 7. Dezember 2016 ist das bereits Ende 2015 unterzeichnete DBA mit Australien in Kraft getreten. Das neue Doppelbesteuerungsabkommen orientiert sich an dem aktuellen OECD-Musterabkommen. Wichtigste Neuerungen für Expats betreffen hauptsächlich Änderungen bei der Ansässigkeitsbestimmung sowie bei der Berechnung der 183-Tage-Regelung.

Bei der Ansässigkeitsbestimmung wurde die so genannte „Tie-Breaker-Regel“ in Anpassung an das OECD-Musterabkommen geändert. Ist eine Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, wiegt nun der Mittelpunkt der Lebensinteressen als entscheidendes Kriterium zur Bestimmung der Ansässigkeit mehr als der gewöhnliche Aufenthalt. Zudem wurde als zusätzliches Kriterium die „Staatsbürgerschaft“ in den Art. 4 des DBA aufgenommen.

Hinsichtlich der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit wurde der Artikel 14, Absatz 2 dahingehend geändert, dass sich die Berechnung der 183-Tage-Regelung nun auf einen 12-Monatszeitraum bezieht, der in einem beliebigen Steuerjahr beginnt oder endet. Dabei ist zu beachten, dass das australische Steuerjahr (1. Juli bis 30. Juni) vom Kalenderjahr abweicht.

 

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Marlis Tiessen

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