Die 30%-Regelung ist in den Niederlanden bereits seit Jahren ein Steuermodell, das Anreize für hochqualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland schaffen soll. Die Regelung ermöglicht es niederländischen Arbeitgebern, ausländischen Arbeitnehmern einen Teil ihres Lohns als unversteuerte Erstattung zukommen zu lassen. Die Laufzeit der Regelung wurde zwischenzeitlich bereits von 8 Jahren auf 5 Jahre geändert und unterliegt seit dem 1. Januar 2024 weiteren Einschränkungen wie beispielsweise einer Gehaltshöchstgrenze von 233.000 Euro.

Was ist die 30%-Regelung?

Werden ausländische Arbeitnehmer in den Niederlande tätig, können ihnen zusätzliche Kosten durch beispielsweise höhere Lebenhaltungskosten oder Beibehaltung des Wohnsitzes im Heimatland entstehen. Für die Erstattung dieser so genannten extraterritorialen Kosten kann der niederländische Arbeitgeber die so genannte 30%-Regelung anwenden oder die tatsächlichen extraterritorialen an den Arbeitnehmer auszahlen. Wird die pauschale 30%-Regelung angewendet, kann der niederländische Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bis zu 30% seines in den Niederlanden steuerpflichtigen Gehalts steuerfrei auszahlen. Dabei gilt für 2024 eine Gehaltsgrenze von 233.000 Euro (Balkenende-Norm)

Voraussetzungen der 30%-Regelung

Die Inanspruchnahme der 30%-Regelung ist jedoch mit der kumulativen Erfüllung nachfolgender Voraussetzungen verknüpft:

  • der Arbeitnehmer ist bei einem niederländischen Arbeitgeber angestellt,
  • er verfügt über ein spezifisches Fachwissen, das auf dem niederländischen Arbeitsmarkt kaum zu finden ist,
  • er muss außerhalb der Niederlande eingestellt worden sein (mehr als 150 km der Grenze) und dort in den vorangegangenen 24 Monaten mindestens 16 Monate lang gewohnt haben
  • die niederländischen Steuerbehörden müssen ihre Zustimmung erteilen

Anstatt zu prüfen, ob der Arbeitnehmer über spezifische Fachkenntnisse verfügt, wurden von den Steuerbehörden Gehaltsstandards festgelegt, die überstiegen werden müssen. Grundsätzlich gilt das Fachwissen als vorhanden, wenn das Jahresgehalt des Arbeitnehmers 46.107 € im Jahr 2024 übersteigt. Ist der Arbeitnehmer jünger als 30 Jahre und verfügt über einen niederländischen Masterabschluss oder einen vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss, gilt das Fachwissen also gegeben, wenn das Gehalt ohne den Steuerfreibetrag höher ist als 35.048 € (2024). Eine Besonderheit gilt für Ärzte in der Ausbildung zum Facharzt oder für wissenschaftliche Forscher an einer ausgewiesenen Forschungseinrichtung. Diese Personenkreise können die 30%-Regelung ohne Nachweis eines Gehaltsstandards immer in Anspruch nehmen.

Werden die Voraussetzungen erfüllt, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen.

Abbau der 30%-Regelung bei Neuanträgen

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für Neuanträge reduzierte Staffelerstattungen der 30%-Regelung. Danach kann in den ersten 20 Monaten maximal 30% des lohnsteuerpflichtigen Gehalts steuerfrei ausgezahlt werden. In den darauf folgenden  20 Monaten besteht ein Anspruch auf 20% und in dritten 20 Monaten ein Anspruch auf 10 % des lohnsteuerpflichtigen Gehalts. Nach einem Zeitraum von insgesamt 60 Monaten (5 Jahren) läuft die Höchstdauer der 30%-Regelung aus. Für Arbeitnehmer, welche die 30%-Regelung bereits vor 2024 in Anspruch genommen haben, gibt es eine Übergangsregelung.

Achtung vor Anwendung der Rückfallklausel in Deutschland

Wird ein Wohnsitz in Deutschland beibehalten, kommt nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf  (Urteil vom 25.10.2022 (13 K 2867/20 E) die Rückfallklausel aus dem deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen (§ 50d Abs. 9 Satz 4 EStG ist Art. 22 Abs. 1 Bst. a D) zur Anwendung. Danach ist der in den Niederlanden von der 30%-Regelung erfasste, steuerfreie Arbeitslohn in Deutschland zu versteuern.

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung ist die Revision vor dem Bundesfinanzhof unter dem AktenzeichI R 51/22 anhängig.

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