Ab dem 1. Januar 2026 startet die digitale Entsendebescheinigung für  Abkommensstaaten.

Was innerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz bereits seit 2019 gilt, wird ab dem 1. Januar 2026 auch für Mitarbeitereinsätze in Staaten verpflichtend, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen  geschlossen hat – etwa mit den USA, China oder Indien.

Beantragung der digitalen Entsendebescheinigung über das SV-Meldeportal

Die Anträge sind künftig über das SV-Meldeportal einzureichen. Das neue Verfahren ersetzt die bisher papiergebundene Beantragung und sorgt für mehr effizienz, schnellere Bearbeitung uns sichere elektronische Übermittlung.

Nach der Prüfung der übermittelten Daten teilt die zuständige Stelle dem Arbeitgeber ebenfalls elektronisch mit, ob die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit weiterhin gelten. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird die entsprechende Bescheinigung digital übermittelt.

Wichtiger Hinweis zu Sozialversicherungsabkommen

 Die Sozialversicherungsabkommen erfassen in der Regel nur einzelne Zweige der Sozialversicherung. Dadurch kann es – je nach Abkommen und Einsatzland – zu Versicherungslücken oder Doppelversicherungen im Gastland kommen. Eine sorgfältige Prüfung der jeweiligen Abkommensregelungen bleibt daher weiterhin unerlässlich.

Nähere Informationen finden Interessierte auf der Seite der DVKA.

Weitere Informationen zur Sozialversicherung bei Auslandseinsätzen.

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Marlis Tiessen

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