Das finnische Finanzministerium plant zum 1. Januar 2022 die Einführung neuer Besteuerungsregelungen für nach Finnland entsandte Expats. Demnach ist anstelle des formellen Arbeitgeberkonzeptes die Einführung des wirtschaftlichen Arbeitgeberkonzeptes vorgesehen. Expats könnten somit unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Tag ihrer Tätigkeit in Finnland steuerpflichtig werden.

In vielen Ländern ist es bereits durchgängige Praxis: Arbeitnehmer, die konzernintern von einem inländischen Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden und dort zum wirtschaftlichen Nutzen der ausländische Konzerngesellschaft tätig werden, sind unter Umständen für ihre dort ausgeübte Tätigkeit vom 1. Tag an steuerpflichtig. Das liegt daran, dass für die Beurteilung der persönlichen Einkommensteuerpflicht der wirtschaftliche Arbeitgeberbegriff zur Anwendung kommt. Das heißt, ist der Mitarbeiter für die Dauer seiner Tätigkeit weisungsgebunden in die Arbeitsorganisation der finnischen Gesellschaft eingebunden und kommt der wirtschaftliche Erfolg der Tätigkeit dieser Gesellschaft zugute, obliegt die Besteuerung der Arbeitsleistung des in Finnland nicht ansässigen Mitarbeiters grundsätzlich dem finnischen Staat, und zwar ab dem 1. Tag der Tätigkeit in Finnland.

Nach der Umsetzung der neuen Regelung empfiehlt es sich für Unternehmen, ihre Mitarbeiterentsendungen hinsichtlich der Anwendung der so genannten 183-Tage-Regelung für ihre in Finnland tätigen Mitarbeiter auf den Prüfstand zu stellen.

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Marlis Tiessen

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