Großbritannien plant die Einführung einer elektronischen Einreisegenehmigung (ETA). Danach müssen bislang visumfreie Reisende künftig eine kostenpflichtige, offizielle Zustimmung vor der Einreise beantragen. Deutsche Staatsbürger sind voraussichtlich erst ab Ende 2024 von der neuen Regelung betroffen.
Bislang können Reisende aus der EU noch nach Großbritannien einreisen, ohne vorab ein Visum beantragen zu müssen. Ein gültiger Reisepass ist in der Regel ausreichend. Dieses Prozedere soll sich künftig ändern. Denn ab Herbst 2023 will die britische Regierung die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) nach den bereits bekannten Verfahren in den USA (ESTA), Kanada (ESTA) oder Australien (ETA) einführen. Ziel dabei ist es, die Sicherheit der Grenzen zu erhöhen.
Wer wird künftig die Einreisegenehmigung ETA benötigen?
Grundsätzlich ist die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für Besucher gedacht, die nach Großbritannien reisen und für Ihren Aufenthalt dort kein Visum benötigen – ganz gleich, ob sie sich zu touristischen Zwecken oder aus geschäftlichen Gründen dort aufhalten wollen. Grundvoraussetzung ist dabei, dass die Aufenthaltsdauer nicht länger als sechs Monate geplant ist. Zudem wird die ETA auch für Transitaufenthalte in Großbritannien benötigt, selbst dann, wenn die britische Grenzkontrolle nicht passiert wird.
Einführung phasenweise ab Oktober 2023
Die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) soll phasenweise eingeführt werden. Die erste Phase startet voraussichtlich im Oktober 2023. Ab diesem Zeitpunkt sind zunächst Reisende aus Katar betroffen. Ab Februar 2024 folgen Reisende aus den Länder Bahrain, Jordanien, Kuwait, Oman, Saudi Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE), wobei weitere Staaten kontinuierlich hinzugefügt werden. Schließlich soll das System bis Ende 2024 abgeschlossen sein, sodass dann auch europäische Staatsangehörige die elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für die Einreise nach Großbritannien beantragen müssen.
Wie wird die ETA beantragt?
Beantragt wird die ETA online über eine App oder eine spezielle Website. Dabei müssen Antragsteller persönliche Daten aus dem biometrischen Reisepass eingeben und ggf. Fragen zur Reise beantworten. Ferner benötigen sie eine Email-Adresse zum Erhalt der Bestätigung sowie eine Kreditkarte zur Zahlung der Einreisegebühr (voraussichtlich £10 pro Antragsteller) . Bei dem Beantragungsprozess ist zu beachten, dass die ETA für jedes einzelne Familienmitglied benötigt wird, also auch für Kinder und Babies.
Die Bearbeitung des Antrags soll in der Regel innerhalb von drei Werktagen erfolgen. Die Genehmigung wird dann per Email zugestellt. Nach Erhalt der elektronischen Einreisebestätigung (ETA) ist diese mit dem Reisepasse des Antragstellers für zwei Jahre und für mehrfache Einreisen nach Großbritannien gültig. Läuft der Reisepass allerdings innerhalb dieser zwei Jahre ab, ist eine neue ETA zu beantragen. Nähere Informationen zur elektronischen Einreisegenehmigung ETA können auf der offiziellen Website unter gov.uk abgerufen werden
EU plant Einführung von ETIAS in 2024
Um die Grenzen innerhalb Europas zu schützen, plant auch die EU eine elektronische Einreisegenehmigung (ETIAS) nach amerikanischem Vorbild. Danach dürfen dann Reisende aus bislang über 60 visumfreien Ländern nicht mehr ohne Einreisegenehmigung in die EU einreisen. Die Einführung war bereits für 2021 geplant, wurde bislang aber stets verschoben und ist nun für 2024 vorgesehen.
Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-0
Email:mtiessen(at)expat-consult.de