Am 1. Januar 2021 soll in Großbritannien ein neues Einwanderungsgesetz in Kraft treten. Danach werden Bürger aus der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz ab diesem Zeitpunkt keinen freien Zugang mehr zum britischen Arbeitsmarkt mehr genießen.  Das neue Modell, das sich am australischen Punktesystem orientiert, will künftig Hochqualifizierten die Einwanderung erleichtern. Die Zuwanderung von Geringqualifizierten soll hingegen massiv verringert werden. Die neuen Regelungen werden für EU- und Nicht-EU-Bürger gleichermaßen gelten.

Wer ab 2021 in Großbritannien leben und arbeiten will, muss eine gute Qualifikation vorweisen und ordentlich „Punkte sammeln“. Denn um ein Arbeitsvisum zu erhalten,  müssen Antragsteller künftig insgesamt mindestens 70 Punkte erzielen. Dabei werden Punkte je nach Qualifikation, Kompetenzen und Gehalt vergeben.

Jahresgehalt von mindestens 25.600 Pfund

Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Arbeitsvisums ist ein offizielles Angebot eines britischen Arbeitgebers für einen qualifizierten Job sowie englische Sprachkenntnisse. Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen erhält der Kandidat 50 Punkte. Weitere 20 Punkte werden für ein Jahresgehalt von mindestens 25.600 Pfund (aktuell ca. 28.500 Euro) in Anrechnung gebracht. Als „qualifiziert“ gelten zurzeit Bewerber, die einen Hochschulabschluss nachweisen können. Künftig soll aber ein mit dem britischen“A-Level“ vergleichbarer Abschluss, wie in Deutschland das Abitur, genügen.

Für „Mangelberufe“ oder bei Nachweis zusätzlicher Qualifikationen wird die Gehaltsanforderung auf 20.480 Pfund (ca. 25 000 Euro) gesenkt werden. Zu den Berufen, in denen in Großbritannien ein Personalmangel besteht, gehören u.a. Kranken- und Altenpflegepersonal, Ingenieure und Physiker.  Auch Wissenschaftler mit geringem Gehalt sollen ein Visum erhalten können.

Antragstellung voraussichtlich ab Herbst 2020 möglich

Bereits ab diesen Herbst sollen entsprechende Anträge auf ein Visum in Großbritannien gestellt werden können. Die Personenfreizügigkeit gilt nach dem Austritt von Großbritannien aus der EU noch bis zum Ende der Übergangszeit (31.12.2020). EU-Bürger, die bereits vor dem Brexit in Großbritannien gelebt haben, sollen bleiben dürfen, sofern sie einen „settlement status“ beantragt haben.

Ausländische Bürger, die planen, sich langfristig in Großbritannien aufzuhalten, sollten sich zudem gut über ihre soziale Absicherung informieren. Denn sie erhalten keinen Zugang zu Sozialleistungen, bis sie eine „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ in Großbritannien erhalten – ein Prozess, der fünf Jahre dauert.

Das 70-Punktesystem im Überblick

Voraussetzungen verhandelbar Punkte
Offizielles Stellenangebot eines britischen Arbeitgebers nein 20
Ausreichendes Qualifikationsniveau nein 20
Ausreichende Englischkenntnisse nein 10
Lohn zwischen 20 480 und 23 039 £ ja 0
Lohn zwischen 23 040 und 25 599 £ ja 10
Lohn von 25 600 £ oder höher ja 20
Job in einem Beruf mit Fachkräftemangel ja 20
Doktortitel im berufsrelevanten Fachbereich ja 10
Doktortitel in einem berufsrelevanten Mint-Fach ja 20

 
Quelle: www.gov.uk

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