Japan hat mit Wirkung zum 1. April 2024 ein Visum für digitale Nomaden eingeführt. Damit haben ausländische Staatsangehörige (und ihre Familienangehörigen) aus insgesamt 49 Ländern unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, bis zu einem maximalen Zeitraum von sechs Monaten aus der Ferne für ihren Arbeitgeber im Heimatland remote zu arbeiten.
Voraussetzungen zum Erhalt des Visums für digitale Nomaden
Um das Visum für digitale Nomaden beantragen zu können, sind nachfolgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Antragsteller müssen Staatsangehörige eines begünstigten Landes sein. Dazu zählen visumbefreite Staaten, mit denen Japan ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat
- Der Antragsteller ist bei einem Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Japans beschäftigt und erbringt für diesen Dienstleistungen unter dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie ( z.B. IT-Fachkräfte, digitale Designer)
- Der Antragsteller muss über ein Jahreseinkommen von mindestens 10 Millionen JPY (aktuell ca. 60.800 Euro) beziehen.
- Der Antragsteller verfügt über einen privaten Krankenversicherungsschutz mit einer Deckungssumme von 10 Millionen JPY pro Person, der die Behandlungskosten und die Rückführung im Todesfall während des gesamten Aufenthaltes in Japan abeckt. Einen passenden Tarif für den Aufenthalt ihrer Mitarbeiter in Japan finden Unternehmen z.B. hier. Privatpersonen finden einen passenden Tarif auf der Website www.privat-ins-ausland.de
Personen, die sich mit einem Visum für digitale Nomaden in Japan aufhalten, erhalten keine Residence Card. Das Visum kann nicht verlängert werden. Nach Verlassen des Landes ist eine Wartezeit von sechs Monaten für eine erneute Beantragung erforderlich.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass ein Mitarbeitereinsatz in Japan auf Basis einer remote-work-Vereinbarung steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtliche Auswirkungen haben kann.
Kontaktieren Sie uns gerne für nähere Auskünfte unter:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email:mtiessen(at)expat-consult.de