Seit dem 1. Januar 2019 gilt für Expats in Malaysia eine Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Danach müssen Arbeitgeber, die ausländische Arbeitnehmer in Malaysia beschäftigen, diese zur Social Security Organization (SOCSO) anmelden und einen Beitrag zum Employment Injury Scheme (EI) leisten. Das gilt auch für Expats mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitgenehmigung.
Beitragslast liegt bei 1,25 Prozent der Arbeitnehmer-Vergütung
Das Employment Injury Scheme soll Arbeitnehmern bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit im Rahmen der Beschäftigung Versicherungssschutz bieten. Die Beitragshöhe beträgt 1,25 Prozent der Vergütung des Arbeitnehmers. Dabei gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von RM 4.000 (aktuell ca. 860 Euro). Die Beiträge sind allein vom Arbeitgeber zu tragen und abzuführen. Im Gegenzug haben Arbeitnehmer Anspruch auf Leistungen aus der EI. Dazu gehören medizinische Leistungen, Leistungen bei vorübergehender oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit sowie Rückführungskosten bis zu einer Höhe von RM 6.500 einschließlich der Bestattung. Anders als Staatsbürger Malaysias oder Ausländer mit einer Daueraufenthaltsgenehmigung, fallen Expats dabei jedoch nicht unter das Invalidenrentensystem (Invalidity Pension Scheme).
Registrierungs-Deadline bis zum 31. März 2019 verlängert
Die Registrierung können Arbeitgeber online über das so genannte ASSIST Portal vornehmen. Alternativ kann die Anmeldung mit dem Formular Foreign Worker Registration Form in jedem SOCSO-Büro erfolgen. Arbeitgeber, die ihre ausländischen Arbeitnehmer bisher nicht registriert haben, wurde eine Karenzzeit bis zum 31. März 2019 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Deadline müssen Arbeitgeber mit Bußgeldern und rechtlichen Schritten rechnen.
In diesem Zusammenhang sei erwähnt: Ausländische Arbeitnehmer, die bereits eine Beschäftigung in Malaysia ausüben und bislang einen gültigen Versicherungschutz über das Foreign Workers Compensation Scheme (FWCS) haben, können sich bei SOCSO einschreiben lassen. Andernfalls gilt der Versicherungsschutz der SOCSO automatisch ab dem 1. Januar 2020.
Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
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