www. fotolia.de #86154713 | Urheber: luzitanija

www. fotolia.de #86154713 | Urheber: luzitanija

Mit Inkrafttreten des Sozialrechtsänderungsgesetzes 2015 (SRÄG) ist das Bestehen einer ausländischen Pflichtversicherung für eine freiwillige Pensions-Weiterversicherung in Österreich nicht mehr schädlich.

Bislang war eine freiwillige Pensions-Weiterversicherung im Rahmen der inländischen Pensionsversicherung in Österreich nicht möglich, wenn eine ausländische Pflichtversicherung in einem EU-, EWR- oder Abkommensstaat vorlag. Denn nach den jeweiligen Verordnungen – wie beispielsweise der EU-VO 883/2004 – werden in der Regel die ausländischen Versicherungszeiten für einen Rentenanspruch in Österreich voll berücksichtigt. Nicht beachtet wird dabei jedoch, dass Österreich im europäischen Vergleich ein relativ hohes Rentenniveau aufweist und demzufolge ausländische Pensionen häufig deutlich geringer ausfallen als die vergleichbare österreichische Rente. Dadurch sahen sich viele österreichische Expats gezwungen, zusätzlich privat vorzusorgen. Diesem Tatbestand hat der österreichische Gesetzgeber nun im Sozialrechtsänderungsgesetz 2015 Rechnung getragen. Danach ist seit dem 1. Juni 2016 eine freiwillige Weiterversicherung möglich, wenn der Betroffene unmittelbar davor (mindestens) zwölf Monate eine Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit vorweisen kann.

Konkret findet sich die neue Bestimmung unter Paragraph 8c im Sozialversicherungs-Ergänzungsgesetz (SV-EG), der wie folgt lautet:

„Eine Pflichtversicherung nach den Rechtsvorschriften eines anderen Staates, für den die Verordnung oder ein Abkommen gilt, steht einer Weiterversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung nicht entgegen, sofern unmittelbar vor dieser Weiterversicherung zwölf Monate der Pflichtversicherung in der österreichischen Pensionsversicherung auf Grund einer Erwerbstätigkeit vorliegen. Eine Zusammenrechnung mit ausländischen Versicherungszeiten findet hinsichtlich dieser Voraussetzung nicht statt.“

Ob die Vorteile aus der Erhöhung der Alterspension allerdings die Kosten einer freiwilligen Weiterversicherung rechtfertigen, sollte nach Meinung der Expat Consult im Einzelfall geprüft und gegen eine zusätzliche private Vorsorge abgewägt werden.

Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:

Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-10
Email: mtiessen(at)expat-consult.de