Deutschland und die Niederlande haben ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) unterzeichnet. Danach können Grenzgänger*innen künftig bis zu 34 Tage pro Jahr ohne steuerliche Nachteile oder Doppelbesteuerung im Home-Office arbeiten. Ziel der Neuregelung ist es, die steuerliche Situation für Grenzgänger zu vereinfachen und an die modernen Bedingungen mobilber Arbeit anzupassen.

Nach der bisherigen Fassung des DBA zwischen Deutschland und den Niederlanden galt für die Besteuerung von Arbeitseinkünften grundsätzlich der Tätigkeitsort als maßgeblich. Das bedeutete: Wurde ein Arbeitstag im Wohnsitzsstaat (z.B. den Niederlanden) – also nicht in dem Staat, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat (z.B. Deutschland), fiel die Besteuerung anteilig dem Wohnsitzstaat zu. Für Grenzgänger*innen, die regelmäßig im Home-Office arbeiteten, führte dies zu einem komplexen Aufteilungsbedarf der Besteuerung sowie erhöhtem administrativen Aufwand.

Neue Regelung ab 2025: Einführung einer Bagatellgrenze

Die nun vereinbarte Neuregelung sieht vor, dass bis zu 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr, die im Wohnsitzstaat (z.B. Niederlande) im Home-Office verbracht werden, steuerlich so behandelt werden, als wären sie im Tätigkeitsstaat (z.B. in Deutschland) geleistet worden.

Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit im Zusammenhang mit dem regulären Arbeitsverhältnis steht und dass die Zahl der Home-Office-Tage die 34-Tage-Grenze im Kalenderjahr nicht überschreitet. Ein Tag wird bereits dann berücksichtigt, wenn die Tätigkeit an diesem Tag mindesten 30 Minuten im Home-Office erbracht wurde.

Diese so genannte Bagatellregelung orientiert sich an der Regelung, die Deutschland mit Luxemburg getroffen hat.

Das geänderte Protokoll wurde am 14. April 2025 unterzeichnet. Die Änderungen treten nach Abschluss des innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren in Kraft. Ein genaues Datum steht daher zurzeit noch aus und wird nicht vor 2026 erwartet.

Folgen für die Praxis

  • Vereinfachung der steuerlichen Behandlung von einzelnen Home-Office-Tagen
  • Vermeidung einer Doppelbesteuerung des Arbeitnehmers
  • Reduktion des administrativen Aufwands
  • Bessere Planbarkeit für Arbeitgeber und Beschäftigte

Fazit:

Die 34-Tage-Regel ist ein Schritt in Richtung moderner Mobilität – reicht jedoch für hybride Arbeitsmodelle oft nicht aus. Eine langfristige Lösung bleibt abzuwarten.

 

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