Frankreich: Neue Regelungen zur Arbeitnehmerentsendung

Von |2018-11-28T12:46:56+01:00September 26th, 2016|

www. fotolia.de #102504106| Urheber: Studio Photo AG Unternehmen, die Mitarbeiter vorübergehend nach Frankreich entsenden, müssen diese vorab bei der regional zuständigen Arbeitsinspektion („inspection du travail“) anmelden. Konnten die Unternehmen die Meldungen bislang in Papierform übermitteln, so ist ab dem 1.10.2016 ausschließlich ein elektronisches Meldeverfahren über das französische Internetportal "SIPSI"  zulässig. Die Meldepflicht erfasst [...]