Im Januar 2023 haben die Vereinigten Arabischen Emirate („VAE“) neben der in Dubai und Abu Dhabi bereits bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung eine gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingeführt. Danach sind i.d.R. sowohl emiratische Staatsbürger als auch in den VAE ansässige Expats versicherungspflichtig – ganz gleich, ob der Arbeitnehmer im öffentlichen oder im privaten Sektor der VAE tätig ist. Von der Versicherungspflicht befreit sind Investoren, Geschäftsinhaber, die in ihrem eigenen Unternehmen tätig sind, Zeitarbeiter, Haushaltshilfen, Personen unter 18 Jahren sowie Rentner, die eine Altersrente beziehen und wieder in den Arbeitsmarkt eintreten. Auch für Arbeitnehmer, die bei Unternehmen in den Freizonen DIFC und ADGM beschäftigt sind, ist die Teilnahme an der Arbeitslosenversicherung nicht obligatorisch. Alle versicherungspflichtigen Personen mussten der obligatorischen Arbeitslosenversicherung offiziell bis zum 30. Juni 2023 beitreten. Diese Frist wurde nun jedoch bis zum 1. Oktober verlängert.
Versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die bis zum 1 Oktober 2023 nicht zur obligatorischen Arbeitslosenversicherung in den VAE angemeldet sind oder keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, müssen mit einer Geldstrafe von AED 400 rechnen. Verantwortlich für die Registrierung und Beitragszahlung ist grundsätzlich der Arbeitnehmer selbst.
Höhe der Beiträge
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach den Arbeitseinkünften des Arbeitnehmers. Dabei wird wie folgt unterschieden:
- Bis zu einem monatlichen Grundgehalt von bis zu 16.000 AED, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, einen Beitrag von 5 AED pro Monat zu leisten.
- Arbeitnehmer, die mehr als 16.000 AED Grundgehalt verdienen, zahlen hingegen 10 AED pro Monat
Die Versicherungsprämien sind allein von dem Arbeitnehmer zu zahlen. Für den Arbeitgeber entstehen grundsätzlich keine Kosten.
Ziel der Arbeitslosenversicherung ist es, den Versicherten für einen Zeitraum von maximal drei Monaten finanzielle Unterstützung zur Sicherung ihres Lebensunterhalts zu bieten.
Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Leistungen
Um einen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung zu erhalten, muss der betroffene Arbeitnehmer mindestens 12 Monate lang in Folge Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Anträge auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit bei dem Insurance Pool einzureichen.
Höhe und Dauer der Leistungen
Arbeitslose Personen haben in der Regel einen Anspruch auf 60 Prozent ihres durchschnittlichen Grundgehalts der letzten sechs Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, jedoch bis zu maximal 20.000 AED. Das Arbeitslosengeld wird grundsätzlich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt. Der Anspruch erlischt, wenn der Versicherte innerhalb der drei Monate eine neue Beschäftigung aufnimmt oder die Vereinigten Arabischen Emirate verlässt. Ob Expats ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erhalten, ist mit den Behörden vor Ort zu klären. Nähere Informationen zur Registrierung finden Sie auf dem United Arab Emirates Government Portal
Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-0
Email:mtiessen(at)expat-consult.de