Die Covid-19-Pandemie hat die moderne Arbeitswelt verändert: Führte die Pandemie einerseits zu erheblichen Einschränkungen, so hat sie durch die Arbeit im Home-Office auch neue Freiheiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit sich gebracht. Die Möglichkeit überall auf der Welt ortsunabhängig arbeiten zu können, hat mittlerweile dazu geführt, dass viele angestellte Arbeitskräfte den Wunsch äußern, ihr Home-Office ins Ausland zu verlegen. Ein Problem dabei: Im außereuropäischen Ausland haben ausländische Arbeitnehmer im Home-Office zumeist keinen Zugang zu den herkömmlichen Arbeitsvisa. Immer mehr Länder schaffen mittlerweile mit sogenannten Remote Work Visa Abhilfe. Dazu gehören beliebte Länder wie Thailand, Brasilien, Mexiko und die VAE – ein Überblick.
Ganz gleich, ob Angestellte,Freelancer oder Selbständige – wer im Home-Office im außereuropäischen Ausland arbeiten will, sollte sich als Erstes Gedanken über die jeweiligen Einreise- und Visavorschriften machen. Denn in der Regel ist für eine Erwerbstätigkeit ein Aufenthaltstitel inklusive einer Arbeitserlaubnis erforderlich. Konnte ein Arbeitsvisum bislang zumeist nur über eine Tochtergesellschaft im Ausland erlangt werden, beginnen immer mehr Länder ihre Visagesetze zu ändern. Sie haben die Notwendigkeit von so genannten „Fernarbeitsvisa“ erkannt und hoffen damit, nicht nur ihre Attraktivität für qualifizierte Arbeitskräfte zu erhöhen sondern auch finanzielle Vorteile zu erzielen.
Jedes Land, das ein Fernarbeitsvisa anbietet, verbindet damit unterschiedliche Anforderungen. In der Regel wird jedoch stets ein aktives Arbeitsverhältnis, ein Mindestgehalt und ein ausreichender Versicherungsschutz erwartet.
Thailand – wohlhabene Expats willkommen
Mit seinem neuen Long-Term Residency Visum (LRT) will Thailand künftig ausländischen Fachkräften die Möglichkeit bieten, langfristig in Thailand zu arbeiten. Das LRT-Visum, das seit dem 1. September 2022 beantragt werden kann, steht ausschließlich vier Personengruppen zur Verfügung. Dazu zählen neben wohlhabenden Weltbürgern und vermögenden Rentner hochqualifizierte Spezialisten sowie auch Fachkräfte, die von Thailand aus arbeiten möchten. Fachkräfte müssen jedoch bei Unternehmen angestellt sein, die innerhalb der letzten drei Jahre einen Gesamtumsatz von 150 Mio. USD vorweisen können – sicherlich ein K.O-Kriterium für die meisten der mobilen Arbeitskräfte. Die Mitarbeiter selbst müssen ein Jahreseinkommen von 80.000 USD innerhalb der letzten zwei Jahre erzielt haben. Liegt das Gehalt darunter (max. 40.000 USD) ist zusätzlich ein Master-Abschluss erforderlich.
Für die antragsberechtigten Personen gilt der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes mit einer Deckungssumme von mindesten 50.000 USD.
Inhaber eines LRT-Visums erhalten ein Aufenthaltsrecht von zehn Jahren mit Verlängerungsoption sowie eine Arbeitserlaubnis und Wiedereinreiserechte.
Brasilien schmeichelt digitalen Nomaden
Brasilien gehört zu den ersten Ländern in Südamerika, die ein Fernarbeitsvisum für digitale Nomaden ins Leben gerufen haben. Das so genannte „Digitial Nomad“-Visum erlaubt Angestellten und Freelancern ausländischer Unternehmen, die ihren Job aus der Ferne ausüben können, für bis zu zwei Jahre in Brasilien zu leben und zu arbeiten. Zu den Grundvoraussetzungen gehören, dass
- die Tätigkeiten mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologie ausgeübt werden können;
- Antragsteller ein monatliches Mindestgehalt von 1.800 USD vorweisen oder über ein Bankguthaben von mindesten 18.000 USD verfügen;
- der Nachweis eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes erbracht wird.
Ein Anstellungsverhältnis bei einem lokal ansässigen Arbeitgeber ist nicht erlaubt.
Vermeidung einer möglichen Doppelbesteuerung klären
Es sei erwähnt, dass es zwischen Deutschland und Brasilien aktuell kein Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Das bedeutet, dass ausländische Mitarbeiter, die in Brasilien einen Wohnsitz begründen oder sich länger als 183 Tage in Brasilien aufhalten, dort grundsätzlich mit ihrem Welteinkommen der Steuerpflicht unterliegen. Es empfiehlt sich daher bei längerfristig geplanten Aufenthalten, vorab mit einem Steuerberater zu klären, wie eine drohende Doppelbesteuerung vermieden werden kann.
Mexiko – beliebte Zieldestination
Mit relativ niedrigen Lebenhaltungskosten und attraktiven Aufenthaltsbedingungen zählt Mexiko seit der Covid-Pandemie zu den Top- Zielregionen von Fernarbeitern mit begrenztem Budget. Ein spezielles Visum für Fernarbeitskräfte gibt es bislang nicht, aber wer länger als sechs Monate in Mexiko leben und arbeiten möchte, kann ein so genanntes „Temporary Resident“-Visum mit Arbeitserlaubnis beantragen. Grundvoraussetzung für den Erhalt des Visums ist ein Nachweis des anspruchsberechtigten Antragstellers, dass er über finanzielle Mittel für seinen Lebensunterhalt (ca.43.220 USD) und über ein regelmäßiges Einkommen (2.600 USD) verfügt. Das Visum wird zumeist bis zu einem Jahr ausgestellt, kann aber bis zu einem Aufenthalt von vier Jahren verlängert werden. Ein lokales Anstellungsverhältnis ist nicht erlaubt.
VAE – auf der Suche nach Talenten
Mit dem Ziel Fachkräfte aus der ganzen Welt anzuziehen, bieten die VAE Freelancern sowie Mitarbeitern ausländischer Unternehmen, die beispielsweise für ihren ausländischen Arbeitgeber in Dubai arbeiten wollen, ein so genanntes Remote Work Visa an. Bewerben kann sich grundsätzlich jeder, der ein monatliches Einkommen von 5.000 USD vorweisen kann. Zu den weiteren Voraussetzungen für ausländische Arbeitnehmer zählen:
- ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindesten 6 Monaten
- ein Krankenversicherungsschutz mit Gültigkeit in den VAE
- ein Beschäftigungsnachweis des derzeitigen Arbeitgebers mit einer Vertragslaufzeit von mind. einem Jahr
- Gehaltsabrechnung des letzten Monats
- Kontoauszüge der letzten drei Vormonate
Firmeninhaber benötigen Nachweis des Eigentums an der Firma für mindestens ein Jahr.
- ein Reisepass mit einer Gültigkeit von mindesten 6 Monaten
- ein Krankenversicherungsschutz mit Gültigkeit in den VAE
- Nachweis des Eigentums an der Firma für mindestens ein Jahr
- Einkommensnachweis über 5.000 USD pro Monat
- Kontoauszüge der letzten drei Monate.
Die Visagebühren betragen rund 290 USD zzgl. Bearbeitungsgebühren pro Person. Zu beachten ist dabei, dass die Zahlung der Gebühren keine Garantie für Genehmigung des Visums darstellen.
Personen, die eine Bewilligung des Visums erhalten, können alle Dienstleistungen in den VAE in Anspruch nehmen, einschließlich Telekommunikation, medizinische Versorgung sowie Schulbildung. Privatpersonen profitieren u. U. zudem von der Null-Einkommensteuer.
Nähere Informationen erteilt auf Wunsch:
Marlis Tiessen
Tel: +49 (0) 40 897 26 16-0
Email:mtiessen(at)expat-consult.de
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